13.1.03. Integrationsangebote und -massnahmen der Bildungsbehörden im nachobligatorischen Bereich

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG), SR 412.10

Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 8. Mai 2006 (SHR 412.100)

 

Erläuterungen

1.   Allgemeines zur Berufsbildung

Bildung ist ein wichtiges Element der Integration. Eine abgeschlossene Ausbildung nach der obligatorischen Schule ist bedeutend für einen nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Personen ohne Berufsabschluss haben beeinträchtigte Berufschancen.

In der Schweiz stehen unterschiedliche Wege für eine gut qualifizierte Ausbildung offen. Ein wichtiger Pfeiler ist die duale Berufsbildung. Bei der Berufslehre wird die Ausbildung im Betrieb während drei bis vier Wochentagen mit einer berufsschulischen Ausbildung an ein bis zwei Wochentagen verbunden.

2.   Berufsvorbereitungsjahre

Bei den im Kanton Schaffhausen angebotenen Berufsbildungsjahren handelt es sich um so genannte Brückenangebote für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in eine berufliche Grundbildung oder in eine Schule der Sekundarstufe II übertreten. Sie dauern in der Regel ein Jahr, sind freiwillig und dienen zur Behebung von schulischen, sprachlichen oder weiteren Defiziten, zur Orientierungshilfe und Entscheidungsfindung für die nachobligatorische Ausbildungslaufbahn sowie als Übergangslösung bei einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage.

3.    Case Management Berufsbildung

3.1.   Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung

Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung ist beim Staatssekretariat für Bildung. Forschung und Innovation SBFI angesiedelt. Es hat zum Ziel, gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erfassen, laufend zu beobachten und auf dem Weg zu einem Abschluss auf Sekundarstufe II zu begleiten. Eine fallführende Stelle soll über institutionelle Grenzen sowie über die Dauer der Berufswahl und Berufsbildung hinweg für ein planmässiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen sorgen. Im Zentrum steht die Unterstützung zur Selbsthilfe (Empowerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Effizienz- und Effektivitätssteigerung der eingesetzten Massnahmen aufgrund einer wirksamen Führung und Gestaltung der Prozesse.

Die Kantone sind für die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung verantwortlich. Sie werden dabei vom Bund unterstützt.

Weitere Informationen finden sich unter Case Management Berufsbildung - Grundsätze und Umsetzung in den Kantonen (siehe Anlage) sowie auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung. Forschung und Innovation zum Case Management Berufsbildung.

4.   Berufsberatung des Kantons Schaffhausen

Vgl. https://www.zh.ch/de/bildung/berufs-studien-laufbahnberatung/berufsberatung.html

Die kantonale Berufsberatung sorgt in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Berufsinformationszentren (biz) für die fachgerechte Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene.

4.1.   Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene

Die Berufsberaterinnen und -berater in Berufsinformations- bzw. Laufbahnzentren bieten Beratungen an, erstellen Fähigkeitsprofile und unterstützen die Jugendlichen bei der Berufs- und Laufbahnplanung. Es sind im Wesentlichen folgende Beratungsleistungen im Angebot:

  1. Berufswahl und Lehrstelle

  2. Elternorientierung

  3. Integras für Migrantinnen und Migranten

  4. Berufsbesichtigungen

  5. Mentoring Ihaka - für Jugendliche auf Lehrstellensuche

  6. Unterstützung im Notfall

  7. Erste Studienwahl (Berufs- und Studienberatung für Mittelschülerinnen und Mittelschüler)

  8. Berufseinstieg nach der Lehre

Weiter verfügen die Berufsinformationszentren über Infotheken mit umfassenden Informationsmaterialien rund um die Themenkreise Aus- und Weiterbildung, Laufbahnplanung, Berufsfelder etc.

Zusammen mit dem kantonalen Gewerbeverband wird die Datenbank LENA (Lehrstellennachweis des Kantons Zürich) betrieben, in welcher nach Berufsfeldern und Region offene Lehrstellen gesucht werden können. Zum Thema Schnuppern finden sich praktische Hinweise im Dokument Schnuppern in der Berufswelt.

4.2.   Angebote für Erwachsene

Angebote für Erwachsene sind:

  1. Laufbahnplanung durch Vornahme einer Standortbestimmung und gemeinsames Entwickeln von zu den Stärken der betroffenen Person passenden Visionen und Ziele

  2. Bewerbungsunterstützung mittels Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung eines Coachings für Bewerbungsgespräche

  3. Beratung im Bereich Weiterbildung und Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Angebots sowie Vermittlung von Informationen zur Finanzierung

  4. Begleitung beim beruflichen Wiedereinstieg

  5. Unterstützung bei Neuorientierung und Motivationssteigerung im Berufsalltag

  6. Vermittlung von Informationen zum Schweizer Bildungssystem und Aufzeigen von Bildungsmöglichkeiten und deren Stellenwert in der Arbeitswelt

Jede Beratung beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in welchem die betroffene Person die aktuelle Situation und ihre Anliegen schildern kann. Auf dieser Grundlage macht die Beratungsperson massgeschneiderte Vorschläge für das weitere Vorgehen. Zur Wahl stehen zusätzliche Beratungsgespräche oder Eignungs-, Interessen- und Persönlichkeitstests. Nach dem ersten Gespräch können die Dienstleistungen auch nur punktuell in Anspruch genommen werden.

Für Personen, die vom Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV (Beratung für Erwerbslose) oder von der Sozialhilfe (Beratung für Sozialhilfebeziehende) überwiesen werden, ist die Beratung kostenlos.

Weitere Informationen finden sich im Merkblatt "Packen Sie Ihre berufliche Zukunft an!" des Amts für Jugend und Berufsberatung.

Die Infotheken der Berufsinformationszentren stellen unentgeltlich Informationen zu Berufs-, Aus-, Weiterbildung auf verschiedenen Bildungsstufen zur Verfügung.

Rechtsprechung